Förderprogramm für Sportvereine

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Förderprogramm für Sportvereine

Wählergemeinschaft Porta
Veröffentlicht in WIP · 15 Januar 2020
Mit  ihrem Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" möchte die  Landesregierung NRW in den nächsten vier Jahren 300 Millionen Euro  zusätzlich für die Modernisierung, Sanierung, den Umbau oder  Ersatzneubau von Sportstätten oder Sportanlagenbereitstellen.  Energiesparmaßnahmen sowie der behindertengerechte Umbau sollen  ebenfalls bezuschusst werden. Konkret bezieht sich das Programm auf die  Förderung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder  -verbänden befinden. Antragsberechtigt sind auch Sportvereine und  Sportverbände, die eine Sportstätte als wirtschaftlicher Träger gemietet  oder gepachtet haben und ein langfristiges Nutzungsrecht an der  Sportstätte haben. Für jede Kommune will die Landesregierung dabei den  gleichen Betrag ausgeben, wie diese in fünf Jahren aus der  Sportpauschale bekommt. Damit würden auf die Stadt Porta Westfalica  rechnerisch zusätzlich 480. 000 EUR Fördermittel für Vereine entfallen,  vorausgesetzt diese würden in Anspruch genommen. Die Fördergelder sind  reine Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden, allerdings ist  ein angemessener Eigenanteil gefordert.
Damit möglichst viele  Vereine von der Landesförderung profitieren können, fordert die  Wählergemeinschaft jetzt Stadtverwaltung und Rat der Stadt auf,  interessierte Vereine zu unterstützen. Auch wenn die Kommunen per Erlass  selbst nicht über Verwendung der Mittel entscheiden und über die  Vergabe der Gelder letztendlich der Stadtsportverband Porta Westfalica  e. V. entscheidet, könnten Vereine nach Auffassung der  Wählergemeinschaft dennoch eine wertvolle Unterstützung erfahren.
Die  Wählergemeinschaft schließt sich daher der mündlichen Forderung des  Stadtsportverbandes an und bringt ebenso die Sportpauschale ins Spiel,  die die Stadt alljährlich erhält, um sie für öffentliche Sportstätten  aufzuwenden oder nach Bedarf oder gutem Willen auch an Vereine zu  verteilen. Ob das Geld in den vergangenen Jahren tatsächlich für Bau und  Erhalt von Sportanlagen eingesetzt wurde oder stillschweigend in den  kommunalen Gesamthaushalt eingestellt wurde, lässt sich nach Auffassung  der Wählergemeinschaft nur schwer nachvollziehen, hier fehlt für die  Öffentlichkeit und für die Vereine die erforderliche Transparenz. Das  könnte sich jetzt aber ändern, indem man für die Laufzeit des  Landesförderprogramms die alljährliche Sportpauschale zum Teil oder ganz  den antragstellenden Vereinen zugutekommen lässt, da der von den Vereinen geforderte Eigenanteil Anteil auch durch  Drittmittel generiert werden kann. Die Pauschale ist zwar  zweckgebunden, kann aber an Dritte, also Sportvereine, weitergegeben  werden. Der aktuelle positive Haushaltsjahresabschluss der Stadt würde  ein solches Vorgehen nach Auffassung des Sprechers der  Wählergemeinschaft Dietmar Lehmann dies zulassen, zumal es im  Gesamtinteresse der Stadt liegen muss, die Sportvereine beim Erhalt  ihrer Sportstätten - die sie aufwendig selber pflegen - zu unterstützen.  Die Notwendigkeit der Investition in Porta Westfalica stehe völlig  außer Frage und der Bedarf an Fördermaßnahmen bei Vereinen ist in jedem  Fall gegeben, so die Wählergemeinschaft.


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