Förderprogramm für Sportvereine
Veröffentlicht in WIP · 15 Januar 2020
Mit ihrem Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" möchte die Landesregierung NRW in den nächsten vier Jahren 300 Millionen Euro zusätzlich für die Modernisierung, Sanierung, den Umbau oder Ersatzneubau von Sportstätten oder Sportanlagenbereitstellen. Energiesparmaßnahmen sowie der behindertengerechte Umbau sollen ebenfalls bezuschusst werden. Konkret bezieht sich das Programm auf die Förderung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden. Antragsberechtigt sind auch Sportvereine und Sportverbände, die eine Sportstätte als wirtschaftlicher Träger gemietet oder gepachtet haben und ein langfristiges Nutzungsrecht an der Sportstätte haben. Für jede Kommune will die Landesregierung dabei den gleichen Betrag ausgeben, wie diese in fünf Jahren aus der Sportpauschale bekommt. Damit würden auf die Stadt Porta Westfalica rechnerisch zusätzlich 480. 000 EUR Fördermittel für Vereine entfallen, vorausgesetzt diese würden in Anspruch genommen. Die Fördergelder sind reine Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden, allerdings ist ein angemessener Eigenanteil gefordert.
Damit möglichst viele Vereine von der Landesförderung profitieren können, fordert die Wählergemeinschaft jetzt Stadtverwaltung und Rat der Stadt auf, interessierte Vereine zu unterstützen. Auch wenn die Kommunen per Erlass selbst nicht über Verwendung der Mittel entscheiden und über die Vergabe der Gelder letztendlich der Stadtsportverband Porta Westfalica e. V. entscheidet, könnten Vereine nach Auffassung der Wählergemeinschaft dennoch eine wertvolle Unterstützung erfahren.
Die Wählergemeinschaft schließt sich daher der mündlichen Forderung des Stadtsportverbandes an und bringt ebenso die Sportpauschale ins Spiel, die die Stadt alljährlich erhält, um sie für öffentliche Sportstätten aufzuwenden oder nach Bedarf oder gutem Willen auch an Vereine zu verteilen. Ob das Geld in den vergangenen Jahren tatsächlich für Bau und Erhalt von Sportanlagen eingesetzt wurde oder stillschweigend in den kommunalen Gesamthaushalt eingestellt wurde, lässt sich nach Auffassung der Wählergemeinschaft nur schwer nachvollziehen, hier fehlt für die Öffentlichkeit und für die Vereine die erforderliche Transparenz. Das könnte sich jetzt aber ändern, indem man für die Laufzeit des Landesförderprogramms die alljährliche Sportpauschale zum Teil oder ganz den antragstellenden Vereinen zugutekommen lässt, da der von den Vereinen geforderte Eigenanteil Anteil auch durch Drittmittel generiert werden kann. Die Pauschale ist zwar zweckgebunden, kann aber an Dritte, also Sportvereine, weitergegeben werden. Der aktuelle positive Haushaltsjahresabschluss der Stadt würde ein solches Vorgehen nach Auffassung des Sprechers der Wählergemeinschaft Dietmar Lehmann dies zulassen, zumal es im Gesamtinteresse der Stadt liegen muss, die Sportvereine beim Erhalt ihrer Sportstätten - die sie aufwendig selber pflegen - zu unterstützen. Die Notwendigkeit der Investition in Porta Westfalica stehe völlig außer Frage und der Bedarf an Fördermaßnahmen bei Vereinen ist in jedem Fall gegeben, so die Wählergemeinschaft.