Bedarfsgerechter KiTa-Platz?

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Bedarfsgerechter KiTa-Platz?

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Veröffentlicht von Dietmar Lehmann in Fraktion · 15 September 2023
MEINUNG
 
von Dietmar Lehmann
 

 
Familienfreundlich, das ist ein Wort, mit dem wir als Stadt gerne werben und auch werben müssen. Daher gilt es für eine ausreichende Anzahl an Betreuungsplätzen für Kleinkinder zu sorgen, nicht nur, um Familie und Beruf zu vereinbaren, sondern es ist auch ein klarer Standortvorteil für die Stadt. Doch Betreuungsplätze fehlen, obwohl Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder haben. Da kommt ein Betreuungsangebot des Christlichen Schulvereins Minden - im ehemaligen Ärztehaus des Berg-Hotels eine 2-gruppige-KiTa zu errichten - gerade recht.
 
 
Warum also Bedenken haben? Doch so einfach ist es nicht. Dabei geht es weniger um eine Kritik am gelebten Weltbild des Christlichen Schulvereins.  Es ist - und das ist gut so - durchs Landesverfassung gedeckt und niemand muss die Glaubensvorstellung des Christlichen Schulvereins teilen. Nein, es geht vielmehr um die Frage, wie passgenau ist eigentlich ein derartiges freikirchliches Betreuungsangebot für die Mehrheit der in den Ortsteilen Hausberge und Holzhauen lebenden Familien? Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass nicht einmal 2% der bundesdeutschen Bevölkerung den verschiedenen evangelikalen Glaubensgemeinschaften und ihrer gelebten Programmatik angehören, so die Forschungsgruppe Weltanschauungen (fowid).  
 
 
Sicher, keine Familie wird gezwungen sein, ihr Kind in einer christlichen Bekenntnis-KiTa anzumelden, schließlich haben Eltern das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen. Doch diese Wahlfreiheit ist angesichts insgesamt fehlender Plätze trügerisch. Wer aus unterschiedlichen Gründen dringend auf einen Platz angewiesen ist und woanders keinen wohnortnahen Betreuungsplatz erhält, wird möglicherweise aufgrund fehlender Alternativen genötigt sein, sein Kind eben in dieser KiTa anzumelden. Dem Elternwahlrecht wird so wenig Rechnung getragen. Was bleibt ist die Wahl zwischen zwei grundsätzlichen Entscheidungsoptionen, sich auf das Betreuungsangebot des Christlichen Schulvereins einzulassen, weil wenn man aus finanziellen Gründen auf eine Kinderbetreuung angewiesen ist oder sich für einen späteren Erwerbseinstieg zu entscheiden.
 
 
Aus kommunaler Sicht mag das Angebot des Christlichen Schulvereins verlockend sein, es sollte aber im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge sehr genau überlegt werden, wie eine bedarfsgerechte wohnortnahe Angebotsstruktur aussehen muss. Es gilt Verantwortung zu übernehmen und eine Angebotsstruktur vorzuhalten, die sich an den Bedürfnissen und Wertorientierungen einer Mehrheit der hier lebenden Familien vor Ort orientiert und nicht nur einer freikirchlichen Minderheit entgegenkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn städtischerseits nur wenige Betreuungsplätze neu eingerichtet werden können.
 
 
Klar ist aber auch, dass im Rahmen der strategischen Bedarfsplanung Anreize geschaffen werden müssen, damit sich KiTa-Träger wieder am strategischen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen beteiligen und in den Neubau von Kindertageseinrichtungen investieren. Hier ist nicht nur das Land gefordert, sondern auch die Stadt selbst.


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