„Keine Steuererhöhung durch die Hintertür“
WP kritisiert Grundsteuerreform
„Keine Steuererhöhung durch
die Hintertür“
Die Wählergemeinschaft Porta (WP) ist davon überzeugt, dass den
Bürgerinnen und Bürgern ab dem kommenden Jahr eine Erhöhung der
Grundsteuer ins Haus stehen könnte. Sie äußert daher scharfe
Kritik an der geplanten Grundsteuerreform, die gemäß den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts - für NRW nach dem sogenannten
Bundesmodell - durchgeführt werden soll. Die Reform, die ab dem 1.
Januar 2025 in Kraft tritt, wird voraussichtlich zu einer erheblichen
Veränderung der Grundsteuer B führen, die sowohl für bebaute als
auch unbebaute private und gewerbliche Grundstücke gilt.
Stadt sieht erhebliche Steuerlücke im
Millionenbereich
Erste Berechnungen der Kämmerei der Stadt
Porta Westfalica zeigen, sollte die Reform wie geplant in Kraft
treten, dass sich eine Steuerlücke im zweistelligen Millionenbereich
ergibt. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden
Zahlen vorliegen, sieht die Verwaltung daher die Notwendigkeit,
zeitnah über die neuen Hebesätze zu entscheiden. Das
NRW-Finanzministerium hat deshalb bereits neue, deutlich höhere
Hebesätze vorgeschlagen, um die Einnahmen der Stadt
aufkommensneutral zu halten. Auch CDU und Die Grünen sehen laut
Mindener Tageblatt die Notwendigkeit, die Hebesätze anzupassen.
Sollten die Vorschläge so umgesetzt werden, wollen CDU sowie Die
Grünen auch nicht von einer Steuererhöhung sprechen, da unter dem
Strich das Steueraufkommen mit der Erhöhung der Hebesätze
letztendlich gleichbleiben würde.
Individuelle Belastungsverschiebungen
vorhersehbar
Die WP weist jedoch darauf hin, dass die
Neubewertung des Grundbesitzes zu individuellen
Belastungsverschiebungen führen wird. Dies bedeutet, dass einige
Eigentümer künftig mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen
müssen. WP kritisiert, dass die unterschiedlichen
Bodenrichtwertzonen zu Ungerechtigkeiten führen können, da ähnliche
Grundstücke unterschiedlich besteuert werden. Die Bewertung der
Grundsteuer basiert wesentlich auf der Grundstücksfläche, dem Alter
des Gebäudes, der Wohnfläche, der Nettokaltmiete und den
Bodenrichtwerten, die von einem unabhängigen Gutachterausschuss
festgelegt werden. Einsprüche gegen diese Werte sind nahezu
unmöglich und kostenpflichtig. Auch müssen viele Eigentümer und
Bewohner älterer Gebäude sich auf erhebliche Kostensteigerungen im
nächsten Jahr einstellen. Ältere Häuser haben in der Vergangenheit
am meisten von den veralteten Einheitswerten profitiert, jetzt steigt
der Messbetrag für viele alte Häuser durch die Neubewertung.
Auswirkungen auf Mieter und Unternehmen
Die WP befürchtet auch, dass die
Grundsteuerreform zu höheren Wohnkosten führt, da Mieter die
Grundsteuer über die Nebenkosten zahlen. Für die meisten
Gewerbegrundstücke könnte die Reform günstiger werden, während
Unternehmen in zentralen Lagen mit erheblichen Mehrbelastungen
rechnen müssen. Der Städtetag NRW hatte ebenfalls eine Korrektur
angemahnt, um eine ungleiche Belastung zwischen Wohn- und
Geschäftsgrundstücken zu vermeiden.
Forderungen der WP
Die WP lehnt eine Erhöhung der Hebesätze
kategorisch ab, selbst wenn diese aufkommensneutral sind. Sie
fordert, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Reform nicht
stärker belastet werden dürfen. Die Stadt Porta sollte hier ein
klares Zeichen setzen, anstatt weiter an der Grundsteuerspirale zu
drehen. Notwendige Einsparungen vor dem Hintergrund der sich
abzeichnenden Steuerlücke sollten aber auch nicht - wie von der SPD
laut Mindener Tageblatt vorgeschlagen - allein auf Kosten der
sogenannten freiwilligen Leistungen erfolgen. Auch sie sind
Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Stattdessen sollten
Prestigeprojekte und Leistungsversprechen aller Ratsparteien
überprüft werden. Auf keinem Fall sollte die Grundsteuerreform aber
zum Anlass genommen werden, vor dem Hintergrund der allgemeinen
Finanzlage der Stadt, eine Steuererhöhung durch die Hintertür
vorzunehmen.