Es fehlt das Gefühl für den Ort

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Es fehlt das Gefühl für den Ort

Wählergemeinschaft Porta
Veröffentlicht von Dietmar Lehmann in Fraktion · 30 Juni 2022
Stellungnahme der WP zum vorgezogenen Bebauungsplan „Kaiserhof“.

 
Der Wiederaufbau des Kaiserhofs, der im Dezember 2011 bei einem Großbrand zerstört wurde, beschäftigt die Öffentlichkeit seit nunmehr weit über zehn Jahren.  Nach jahrelangem Stillstand und zahlreichen Anläufen, dass historisch bedeutende Kaiserhofgelände zu bebauen bzw. die denkmalgeschützten Bereiche zu erhalten, liegt jetzt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Entscheidungsfindung vor. Dieser soll den vor zwei Jahren eingeleiteten Bebauungsplan ablösen. Vorrangiges Ziel ist zunächst, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die weitere Entwicklung des stadtbildprägenden Areals festzulegen. Parallel dazu wird beantragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan öffentlich auszulegen.

 
Für viele Bürger*innen mag die jetzt eingebrachte Beschlussvorlage ein längst überfälliges Signal sein, dass der anhaltende Verfall des Areals endlich gestoppt werden soll. Angesichts der exponierten Lage des eingereichten Bauvorhabens und der Notwendigkeit das historische Erbe zu erhalten, geht es aber um deutlich mehr, als nur einen jahrelangen Stillstand zu beenden. Keine andere Entscheidung wird die Zukunft der Stadt und der Menschen hier so nachhaltig prägen wie diese. Gefordert ist daher eine standortverträgliche Planung, die dem zentralen Ort und seinen Bedürfnissen gerecht wird. Letztendlich geht es dabei um die Maßstäblichkeit der vorgelegten baulichen Planungen am Fuße des Kaiser-Wilhelm-Denkmals.

 
Im jetzt vorgestellten Konzept bleibt allerdings offen, warum aus denkmalpflegerischer Sicht nicht auf einen größeren Abstand zwischen dem denkmalgeschützten Bestand und den Neubauten insgesamt geachtet wird und warum die denkmalgeschützte „Laubenhalle“ zumindest nicht teilweise in ihrer Substanz erhalten bleibt, wie es die LWL Denkmalpflege aus Münster in ihrer damaligen Stellungnahme forderte. Jetzt sollen der ehemalige Laubengang und die angrenzende Fläche Platz für 93 PKW bieten, ohne dass auf das Landschafts- und Ortsbild Rücksicht genommen wird. Warum nicht, wie in vielen Fällen versucht wird, Parkplätze außerhalb des Blickfeldes anzulegen - z.B. durch den Verzicht eines Gebäudeteils - bleibt offen. Ebenfalls auch die Frage, ob die errechnete Anzahl an Parkplätzen überhaupt auskömmlich ist, angesichts der Tatsache, dass Stellflächen für Beschäftigte u.a. nicht in die Berechnung eingeflossen sind. Aus Sicht der WP ist auch die geplante Verglasung des denkmalgeschützten Fachwerks - wenn auch jetzt ein Stück vom Vorhabenträger zurückgenommen - im ehemaligen Hotel Kaiserhof nicht zulässig. Glas ist als Material für die Ausfachung des Fachwerks sollte explizit ausgeschlossen werden.

 
Im Ergebnis sind die vorliegenden Planungen nach Ansicht der WP eine Kombination aus zu großen Baukörpern in verdichteter Bauweise sowie eine Nichtbeachtung des Denkmalschutzes. Eine angemessene Ausbalancierung von Denkmalschutz und privatrechtlichen Planungen sieht anders aus. Gerade weil das Plangebiet sich in einer exponierten städtebaulichen und landschaftlichen Lage direkt in der „Porta Westfalica“ befindet, muss Planen und Bauen auch als eine Kulturfrage begriffen werden. Für bauliche Konzepte von der Stange ist der Landschaftsraum zu schade. Statt einer aufgelockerten  Bebauung den Vorzug zu geben, wird ein völlig überholtes Konzept einer Riegelbebauung vorgeschlagen. Nach Auffassung der WP sollte noch einmal geprüft werden, ob sich die geplante Bebauung in das Landschaftsbild einfügt bzw. in welchen Bereichen es zu erheblichen Störungen des eigentlichen Denkmals bzw. von Sichtbeziehungen kommt.
   
Fraglich bleibt auch, ob das angekündigte Hotelkonzept im Sinne des touristischen Leitbildes der Stadt greifen wird. Es geht um die Schaffung attraktiver Beherbergungsangebote für die Region, damit das Übernachtungsaufkommen und die Wertschöpfung wieder zunehmen. Das vom Bauvorhabenträger vorgestellte Vorhaben, ein 55 Zimmer Hotel zu betreiben, scheint allerdings eher eingebunden zu sein in die Gesamtkonzeption bestehend aus Tagespflege, Service-Wohnen und Wohngruppen und deren Bedürfnisse im Sinne einer Pflegeeinrichtung mit Hotelcharakter. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit das geplante Hotel im Tourismusmarketing der Stadt zu einem „Leuchtturmprojekt“ wird.

 
Für die WP bleibt abschließend festzuhalten, dass die jetzt beantragten baulichen Planungen in Größe und Umfang und in ihrer Rigorosität eine erhebliche Eingriffstiefe in das Landschaftsbild haben, ganz abgesehen davon, dass der Denkmalschutz im Rahmen der geplanten Nachnutzung nur partiell bis gar nicht durchgesetzt wurde. Die Stadt hat bei einer Neufassung des Bebauungsplans umfassendes Planungsrecht und kann damit auch Faktoren wie Denkmalschutz, Abstandsgebote, Frei- und Grünflächen beeinflussen. Es bleibt daher ein Rätsel, warum sie davon keinen Gebrauch gemacht und den Investorenwünschen uneingeschränkt Vorrang gegeben hat.

 
Die WP lehnt den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Kaiserhof“ in der vorliegenden Form ab und fordert, die eingereichten Pläne zu überarbeiten.

 
Für die Fraktion der WP
 
D. Lehmann
 
Fraktionsvorsitzender der WP
 


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