Der Kaiserhof

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PORTA WESTFALICA
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Der Kaiserhof

Wählergemeinschaft Porta
Veröffentlicht von Dietmar Lehmann in WIP · 15 März 2021
Das Denkmalschutzgesetz des Landes NRW wurde ins Leben gerufen, um wertvolles baukulturelles Erbe zu schützen. Wer als Bürger ein denkmalgeschütztes Haus renovieren möchte, muss daher bestimmte Vorgaben einhalten und wer ein Baudenkmal zerstört oder es verfallen lässt, muss je nach Bundesland mit hohen Strafen rechnen. Allerdings fragt sich die Wählergemeinschaft Porta - Wir in Porta, warum diese Vorgaben nicht für alle Bürger*innen in Porta Westfalica gelten. So fristen der ehemalige Kaiserhof sowie der angrenzende historische Laubengang bereits seit vielen Jahren ein trostloses Dasein, obwohl das historische Ensemble unter Denkmalschutz steht. Hinter den Kulissen lieferten sich Stadt und Eigentümer einen zähen Schlagabtausch um dringendste Erhaltungsmaßnahmen. Der Versuch des Eigentümers, das Denkmals aus der Denkmalsliste streichen zu lassen, scheiterte ebenso, wie alle Versuche der Stadt, den Eigentümer zum Erhalt des Baudenkmals zu veranlassen. Bis heute befindet sich die Verwaltung in Gesprächen mit der Oberen Denkmalbehörde bezüglich der denkmalrechtlichen Belange rund um den Kaiserhof. Mit einer ungewöhnlich deutlichen Stellungnahme zum Kaiserhof meldet sich jetzt noch einmal die WP zu Wort und übt scharfe Kritik am Vorgehen des Eigentümers sowie an der zuständigen Aufsichtsbehörde.

So wurden in den vergangenen Jahren weder der historisch bedeutsame ehemalige Kaiserhof noch der ebenfalls im Jahr 1994 unter Schutz gestellte historische Laubengang vor dem weiteren Verfall bewahrt, obwohl dafür allein 4 Millionen EUR zum Wiederaufbau des Gebäudes aus einer Versicherungssumme bereitstanden. Auch wurden die für das Gebäude charakteristischen in doppelter Reihe angeordneten Dachgauben nicht wieder eingebaut. Sie sind dem Verfall preisgegeben und verrotten am Einlagerungsort. Der Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Hotelbau sowie die dazugehörige Laubenhalle prägen die Ansicht der Porta Westfalica unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Sie sind als markante Bauten der wilhelminischen Architektur und als Dokumente der touristischen Entwicklung des heimischen Raumes besonders schützenswert.

Zum Unmut vieler Bürger*innen wurden jetzt die Platanen vor dem Laubengang des Kaiserhofes gefällt und es scheint, als würde nun Bewegung in die Angelegenheit kommen. Für die WP allerdings in die falsche Richtung. Wer genau hinsieht, bemerkt die zahlreichen Löcher in der Dachkonstruktion des Laubenganges, die weder provisorisch abgedichtet noch ausgebessert wurden. Auch fehlt nach wie vor die Ausmauerung des Fachwerkes, so dass Wind und Regen den Verfall beschleunigen, obwohl die Obere Denkmalbehörde auf der historischen Wiederherstellung bestanden hat.

Vor dem Hintergrund dieser fortschreitenden Zerstörung dieses historisch bedeutsamen Ensembles fragen sich viele Bürger*innen zu Recht, warum die Stadt bis heute nicht Willens war und ist, die zwingend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen durchzusetzen. Der Hinweis auf die denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers durch die Stadt aus dem Jahr 2012 wurde ignoriert.  Es entsteht der Eindruck, dass hier der Eigentümer weiterhin auf Zeit spielt und darauf wartet, dass der Laubengang endgültig zusammenbricht, damit das Filetgrundstück teuer bebaut werden kann. Vor dem Hintergrund des öffentlichen Erhaltungsinteresses sollte sich die Stadt endlich klar für den Erhalt der denkmalwerten Substanz aussprechen und umgehend konkrete Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Eigentümer durchsetzen. Der finale Verfall des historischen Ensembles muss gestoppt werden, sonst sind sowohl der ehemalige Kaiserhof als auch der historische Laubengang bald Geschichte.


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