Der Kaiserhof
Veröffentlicht von Dietmar Lehmann in WIP · 15 März 2021
Das Denkmalschutzgesetz
des Landes NRW wurde ins Leben gerufen, um wertvolles baukulturelles
Erbe zu schützen. Wer als Bürger ein denkmalgeschütztes Haus
renovieren möchte, muss daher bestimmte Vorgaben einhalten und wer
ein Baudenkmal zerstört oder es verfallen lässt, muss je nach
Bundesland mit hohen Strafen rechnen. Allerdings fragt sich die
Wählergemeinschaft Porta - Wir in Porta, warum diese Vorgaben nicht
für alle Bürger*innen in Porta Westfalica gelten. So fristen der
ehemalige Kaiserhof sowie der angrenzende historische Laubengang
bereits seit vielen Jahren ein trostloses Dasein, obwohl das
historische Ensemble unter Denkmalschutz steht. Hinter den Kulissen
lieferten sich Stadt und Eigentümer einen zähen Schlagabtausch um
dringendste Erhaltungsmaßnahmen. Der
Versuch des Eigentümers, das Denkmals aus der Denkmalsliste
streichen zu lassen, scheiterte ebenso, wie alle Versuche der Stadt,
den Eigentümer zum Erhalt des Baudenkmals zu veranlassen. Bis
heute befindet sich die Verwaltung in Gesprächen
mit der Oberen Denkmalbehörde bezüglich der denkmalrechtlichen
Belange rund um den Kaiserhof.
Mit einer ungewöhnlich deutlichen Stellungnahme zum Kaiserhof meldet
sich jetzt noch einmal die WP zu Wort und übt scharfe Kritik am
Vorgehen des Eigentümers sowie an der zuständigen Aufsichtsbehörde.
So wurden in den
vergangenen Jahren weder der historisch bedeutsame ehemalige
Kaiserhof noch der ebenfalls im Jahr 1994 unter Schutz gestellte
historische Laubengang vor dem weiteren Verfall bewahrt, obwohl
dafür allein 4 Millionen EUR zum Wiederaufbau des Gebäudes aus
einer Versicherungssumme bereitstanden. Auch
wurden die für das Gebäude charakteristischen in doppelter Reihe
angeordneten Dachgauben nicht
wieder eingebaut. Sie
sind dem
Verfall preisgegeben und verrotten am
Einlagerungsort. Der Ende des 19. Jahrhunderts errichtete Hotelbau
sowie die dazugehörige Laubenhalle prägen die Ansicht der Porta
Westfalica unterhalb des Kaiser-Wilhelm-Denkmals. Sie sind als
markante Bauten der wilhelminischen Architektur und als Dokumente der
touristischen Entwicklung des heimischen Raumes besonders
schützenswert.
Zum Unmut vieler
Bürger*innen wurden jetzt die Platanen vor dem Laubengang des
Kaiserhofes gefällt und es scheint, als würde nun Bewegung in die
Angelegenheit kommen. Für die WP allerdings in die falsche Richtung.
Wer genau hinsieht, bemerkt die zahlreichen Löcher in der
Dachkonstruktion des Laubenganges, die weder provisorisch abgedichtet
noch ausgebessert wurden. Auch fehlt nach wie vor die Ausmauerung des
Fachwerkes, so dass Wind und Regen den Verfall beschleunigen,
obwohl die Obere Denkmalbehörde auf der historischen
Wiederherstellung bestanden hat.
Vor dem Hintergrund dieser
fortschreitenden Zerstörung dieses historisch bedeutsamen Ensembles
fragen sich viele
Bürger*innen zu Recht, warum die Stadt bis heute nicht Willens war
und ist, die zwingend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen durchzusetzen.
Der Hinweis auf die denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen des
Eigentümers durch die Stadt aus dem Jahr 2012 wurde ignoriert. Es
entsteht der Eindruck, dass hier der Eigentümer weiterhin auf Zeit
spielt und darauf wartet, dass der Laubengang endgültig
zusammenbricht, damit das Filetgrundstück teuer bebaut werden kann.
Vor dem Hintergrund des öffentlichen
Erhaltungsinteresses sollte sich die Stadt endlich klar für den
Erhalt der denkmalwerten Substanz aussprechen und umgehend konkrete
Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Eigentümer durchsetzen. Der
finale Verfall des historischen Ensembles muss gestoppt werden, sonst
sind sowohl der ehemalige Kaiserhof als auch der
historische Laubengang bald Geschichte.