Verkauf Großer Weserbogen

Wählergemeinschaft Wir in Porta
WÄHLERGEMEINSCHAFT
PORTA WESTFALICA
Direkt zum Seiteninhalt

Verkauf Großer Weserbogen

Wählergemeinschaft Porta
Veröffentlicht in WIP · 15 August 2019
Wählergemeinschaft Porta – wir in Porta fordert mehr Transparenz und Bürgerinformation
Aktuell wird Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Wochenend- und Ferienerholungsanlage „Großer Weserbogen“ auf einschlägigen Foren zum Kauf angeboten. Verkauft werden sollen Teile der Freizeitanlage Großer Weserbogen, u.a. der Campingplatz mit Badesee, Infrastruktur für Badbetrieb, Gastronomie sowie ein Wohnhaus. Bis Anfang September sollen die zunächst unverbindlichen Kaufangebote und Nutzungskonzepte bei der Stadt eingereicht werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass zahlreiche Interessen ein entsprechendes Angebot abgeben werden.
Auch wenn es sicherlich nicht zu den Kernaufgaben einer Stadtverwaltung gehört, eine Freizeitanlage zu betreiben, so stellen sich für die Wählergemeinschaft Porta dennoch einige Fragen. In dem von der Stadt und Kreis ausgeschriebenen Interessenbekundungsverfahren werden neben einem Kaufpreisangebot auch Nutzungskonzepte von potenziellen Interessenten eingefordert. Aber nach welchen Kriterien soll ein Zuschlag erfolgen und welche Eignungskriterien sind maßgeblich? Bei einer Zuschlagsentscheidung sollten eigentlich die Kriterien Berücksichtigung finden, die mit der erforderlichen Deutlichkeit aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen hervorgehen. Im Exposé der der Stadt fehlen diese bislang aber. Gibt es überhaupt seitens der Stadt ein touristisches Gesamtkonzept für die Freizeitanlage „Großer Weserbogen“, aus dem sich Kriterien für eine Vergabe und die zukünftige Nutzung ableiteten lassen? Hätte man sich nicht zunächst überhaupt auf ein Gesamtkonzept verständigen müssen, in dem u.a. auch die Wünsche der Bevölkerung zum Tragen kommen?  
Selbst nach einem Verkauf der Freizeitanlage ergeben sich noch weitere Fragen. Welchen Einfluss hat die Stadt noch zukünftig auf die Ausgestaltung der Freizeitanlage, die dann privatrechtlich geführt wird? Und was passiert, wenn der neue Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin Insolvenz wird. Ein Vorverkaufsrecht der Stadt gibt es im Insolvenzfall rechtlich nicht. Was drohen könnte, ist z.B. eine Brache, für die sich niemand mehr zuständig fühlt. Und warum wird dann die Anlage nicht auf Basis eines Erbbaurechts angeboten? So könnte sichergestellt werden, dass das Erbbaurecht auch im Falle einer Zwangsversteigerung fortbesteht. Das Erbbaurecht eröffnet einem potenziellen Erwerber große Gestaltungsmöglichkeiten, Stadt und Kreis blieben aber im Eigentum eines zentralen Bestandteils unser einzigartigen Natur- und Erholungslandschaft.
Die Wählergemeinschaft fordert von allen Beteiligten in diesem Verfahren mehr Transparenz. Auch sollten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei einer solchen grundsätzlichen Entscheidung angehört werden. Und für die Stadt wird es eine Daueraufgabe bleiben, unsere Region im Wettbewerb mit anderen Tourismusregionen erfolgreich und nachhaltig zu positionieren. Gelingen kann dies nur, wenn alle Beteiligten ihr Handeln gemeinsam an übergeordneten Zielen ausrichten. Die Freizeitanlage Große Weserbogen ist Teil eines touristischen Gesamtkonzepts der Stadt, daher sollte genau geprüft werden, mit welchem nachhaltigen Nutzungskonzept sie zukünftig betrieben werden soll. Hier sind kreative, visionäre und innovative Ansätze gefordert.
       
   


Carl-Berg-Straße 13
32457 Porta Westfalica

Telefon: 0151 65127902
info@waehlergemeinschaft-porta.de
WÄHLER
GEMEINSCHAFT
PORTA E.V.
Zurück zum Seiteninhalt