Verkauf Großer Weserbogen
Veröffentlicht in WIP · 15 August 2019
Wählergemeinschaft Porta – wir in Porta fordert mehr Transparenz und Bürgerinformation
Aktuell
wird Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Wochenend- und
Ferienerholungsanlage „Großer Weserbogen“ auf einschlägigen Foren zum
Kauf angeboten. Verkauft werden sollen Teile der Freizeitanlage Großer
Weserbogen, u.a. der Campingplatz mit Badesee, Infrastruktur für
Badbetrieb, Gastronomie sowie ein Wohnhaus. Bis Anfang September sollen
die zunächst unverbindlichen Kaufangebote und Nutzungskonzepte bei der
Stadt eingereicht werden. Bereits heute zeichnet sich ab, dass
zahlreiche Interessen ein entsprechendes Angebot abgeben werden.
Auch
wenn es sicherlich nicht zu den Kernaufgaben einer Stadtverwaltung
gehört, eine Freizeitanlage zu betreiben, so stellen sich für die
Wählergemeinschaft Porta dennoch einige Fragen. In dem von der Stadt und
Kreis ausgeschriebenen Interessenbekundungsverfahren werden neben einem
Kaufpreisangebot auch Nutzungskonzepte von potenziellen Interessenten
eingefordert. Aber nach welchen Kriterien soll ein Zuschlag erfolgen und
welche Eignungskriterien sind maßgeblich? Bei einer
Zuschlagsentscheidung sollten eigentlich die Kriterien Berücksichtigung
finden, die mit der erforderlichen Deutlichkeit aus der Bekanntmachung
oder aus den Vergabeunterlagen hervorgehen. Im Exposé der der Stadt
fehlen diese bislang aber. Gibt es überhaupt seitens der Stadt ein
touristisches Gesamtkonzept für die Freizeitanlage „Großer Weserbogen“,
aus dem sich Kriterien für eine Vergabe und die zukünftige Nutzung
ableiteten lassen? Hätte man sich nicht zunächst überhaupt auf ein
Gesamtkonzept verständigen müssen, in dem u.a. auch die Wünsche der
Bevölkerung zum Tragen kommen?
Selbst nach einem Verkauf der
Freizeitanlage ergeben sich noch weitere Fragen. Welchen Einfluss hat
die Stadt noch zukünftig auf die Ausgestaltung der Freizeitanlage, die
dann privatrechtlich geführt wird? Und was passiert, wenn der neue
Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin Insolvenz wird. Ein
Vorverkaufsrecht der Stadt gibt es im Insolvenzfall rechtlich nicht. Was
drohen könnte, ist z.B. eine Brache, für die sich niemand mehr
zuständig fühlt. Und warum wird dann die Anlage nicht auf Basis eines
Erbbaurechts angeboten? So könnte sichergestellt werden, dass das
Erbbaurecht auch im Falle einer Zwangsversteigerung fortbesteht. Das
Erbbaurecht eröffnet einem potenziellen Erwerber große
Gestaltungsmöglichkeiten, Stadt und Kreis blieben aber im Eigentum eines
zentralen Bestandteils unser einzigartigen Natur- und
Erholungslandschaft.
Die Wählergemeinschaft fordert von allen
Beteiligten in diesem Verfahren mehr Transparenz. Auch sollten die
Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei einer solchen grundsätzlichen
Entscheidung angehört werden. Und für die Stadt wird es eine
Daueraufgabe bleiben, unsere Region im Wettbewerb mit anderen
Tourismusregionen erfolgreich und nachhaltig zu positionieren. Gelingen
kann dies nur, wenn alle Beteiligten ihr Handeln gemeinsam an
übergeordneten Zielen ausrichten. Die Freizeitanlage Große Weserbogen
ist Teil eines touristischen Gesamtkonzepts der Stadt, daher sollte
genau geprüft werden, mit welchem nachhaltigen Nutzungskonzept sie
zukünftig betrieben werden soll. Hier sind kreative, visionäre und
innovative Ansätze gefordert.