Echte Bürgerbeteiligung
Veröffentlicht in WIP · 20 Oktober 2019
SPD
und Grüne haben sich in einer Presseerklärung in der Sache Kraftwerk
Veltheim auf eine umfassende Bürgerbeteiligung berufen. So haben sich
bereits 2016 die sogenannten Stadtwerkstätten mit dem Thema Kraftwerk
Veltheim beschäftigt und auch 2018 sei das Gelände im Rahmen des
damaligen Ikek Verfahrens beim Ortsrundgang Thema gewesen. Ob dies
reicht, bezweifelt allerdings die Wählergemeinschaft-Wir in Porta.
Die
in der Sache richtigen Verweise berücksichtigen nicht, dass sich
seitdem einiges getan hat. Anfang Februar 2018 wurde das 2015 vom Netz
genommene Kraftwerk an die Entwicklungsgesellschaft GKW Veltheim
verkauft, die ganz eigene Vorstellungen für die weitere Nutzung des
Geländes hat. Inwieweit diese mit den Ideen der damaligen
Stadtwerkstätten übereinstimmen, muss sich erst noch zeigen. Eine
wirkliche Bürgerbeteiligung fand seitdem nicht statt.
Bislang hat
sich auch die Entwicklungsgesellschaft als Eigentümerin des
Kraftwerkgeländes zum Bedauern der Wählergemeinschaft nicht erklärt und
einen mit der Wählergemeinschaft abgestimmten Termin abgesagt. Dabei
weist das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW im § 25. Abs. 3 darauf hin,
dass Träger von Vorhaben möglichst frühzeitig die Öffentlichkeit
beteiligen sollen, vor allem dann, wenn die geplanten Vorhaben nicht
unwesentliche Auswirkungen auf die Belange der Bevölkerung haben können.
Im
Übrigen beauftragte der Ausschuss für Planung und Umweltschutz bereits
am 11. März 2019 (vor über 6 Monaten!) die Verwaltung, die
Öffentlichkeit sowie die zuständigen Bezirksausschüsse über den
gefassten Einleitungsbeschluss zur Umnutzung des Geländes von einem
Sondergebiet für Energieerzeugung zu einem Industrie- und Gewerbegebiet
zu informieren und somit formell zu beteiligen. Bis heute haben weder
die beiden Ausschüsse zu diesem Thema getagt, noch gab es - bis auf die
jetzt nachgereichten Festsetzungen - weitergehende Informationen zum
Planungsstand. Weitere Fakten sollen jetzt am 7. Oktober im
Fachausschuss vorgestellt werden.
Für die Wählergemeinschaft
bedarf es daher einer Klärung von Beteiligung und Transparenz. Es geht
darum, dass die Öffentlichkeit frühzeitig - schon vor einer formellen
Bürgerbeteiligung - über die allgemeinen Ziele und Zwecke von Planungen
unterrichtet wird, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebiets in Betracht kommen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen mit ihren
Sorgen und Vorschlägen ernst genommen werden. Daher bedarf es neuer
Modelle für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die die
Interessen der verschiedenen Seiten auf lokaler Ebene in einem Dialog
zusammenführt und nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten sucht.