Echte Bürgerbeteiligung

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Echte Bürgerbeteiligung

Wählergemeinschaft Porta
Veröffentlicht in WIP · 20 Oktober 2019
SPD und Grüne haben sich in einer Presseerklärung in der Sache Kraftwerk Veltheim auf eine umfassende Bürgerbeteiligung berufen. So haben sich bereits 2016 die sogenannten Stadtwerkstätten mit dem Thema Kraftwerk Veltheim beschäftigt und auch 2018 sei das Gelände im Rahmen des damaligen Ikek Verfahrens beim Ortsrundgang Thema gewesen. Ob dies reicht, bezweifelt allerdings die Wählergemeinschaft-Wir in Porta.
Die in der Sache richtigen Verweise berücksichtigen nicht, dass sich seitdem einiges getan hat. Anfang Februar 2018 wurde das 2015 vom Netz genommene Kraftwerk an die Entwicklungsgesellschaft GKW Veltheim verkauft, die ganz eigene Vorstellungen für die weitere Nutzung des Geländes hat. Inwieweit diese mit den Ideen der damaligen Stadtwerkstätten übereinstimmen, muss sich erst noch zeigen. Eine wirkliche Bürgerbeteiligung fand seitdem nicht statt.
Bislang hat sich auch die Entwicklungsgesellschaft als Eigentümerin des Kraftwerkgeländes zum Bedauern der Wählergemeinschaft nicht erklärt und einen mit der Wählergemeinschaft abgestimmten Termin abgesagt. Dabei weist das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW im § 25. Abs. 3 darauf hin, dass Träger von Vorhaben möglichst frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligen sollen, vor allem dann, wenn die geplanten Vorhaben nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Belange der Bevölkerung haben können.
Im Übrigen beauftragte der Ausschuss für Planung und Umweltschutz bereits am 11. März 2019 (vor über 6 Monaten!) die Verwaltung, die Öffentlichkeit sowie die zuständigen Bezirksausschüsse über den gefassten Einleitungsbeschluss zur Umnutzung des Geländes von einem Sondergebiet für Energieerzeugung zu einem Industrie- und Gewerbegebiet zu informieren und somit formell zu beteiligen. Bis heute haben weder die beiden Ausschüsse zu diesem Thema getagt, noch gab es - bis auf die jetzt nachgereichten Festsetzungen - weitergehende Informationen zum Planungsstand. Weitere Fakten sollen jetzt am 7. Oktober im Fachausschuss vorgestellt werden.
Für die Wählergemeinschaft bedarf es daher einer Klärung von Beteiligung und Transparenz. Es geht darum, dass die Öffentlichkeit frühzeitig - schon vor einer formellen Bürgerbeteiligung - über die allgemeinen Ziele und Zwecke von Planungen unterrichtet wird, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen mit ihren Sorgen und Vorschlägen ernst genommen werden. Daher bedarf es neuer Modelle für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die die Interessen der verschiedenen Seiten auf lokaler Ebene in einem Dialog zusammenführt und nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten sucht.


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